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Erinnerungsplakette an ein HJ-Zeltlager 1936.
Um die Jugendlichen dazu zu bewegen, in die Hitler-Jugend einzutreten, lief eine gewaltige Werbekampagne: Geworben wurde mit Fahrten und Zeltlagern. Die Reiter-, Motor-, Flieger-, Marine-, Nachrichten-HJ sprach die technisch begabten und sportlichen Jugendlichen an; die Jugendlichen, deren Talent im künstlerischen Bereich lag, konnten sich bei Fanfarenzügen und Theaterspielscharen betätigen. Feiern wie zur Sommersonnenwende oder zum Gedenken an die „Märtyrer der Bewegung“ versprachen das Erlebnis von Gemeinschaft. Wer der HJ nicht beitrat, zählte als Außenseiter. Beamte wurden dazu verpflichtet, ihre Kinder in die HJ zu schicken.
Seit dem 1. Dezember 1936 war die Mitgliedschaft gemäß dem „Gesetz über die Hitler-Jugend“ und zusätzlich bekräftigt durch die „Jugenddienstpflicht“ (25. März 1939) nicht mehr freiwillig, das heißt, ab dieser Zeit wurde die Mitgliedschaft für alle 10- bis 18- jährigen Jugendlichen obligatorisch; alle wurden in der Hitler-Jugend erfasst. Die Teilnahme an deren Veranstaltungen konnte – vergleichbar mit der Schulpflicht – auch gegen den Willen der Eltern polizeilich erzwungen werden; dagegen half aber – wie in der Schule – eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.
Am 9. März 1940 wurden die Bestimmungen und Vorschriften in der Polizeiverordnung „Zum Schutz der Jugend“ erweitert.
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